Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

1. Geltungsbereich

1.1 Die Hempel  Holding AG, Dübendorf, ("Hempel") betreibt unter der Marke und der Webadresse ECONOXX.com eine elektronische Handelsplattform für den Business-to-Business Handel ("Handelsplattform") für Lagerware, Sonder- und Restposten sowie 2. Wahl-Produkte (d.h. Produkte ohne Werkabnahmezeugnis oder mit Qualitäts- oder mit Formabweichungen) aus hochwertigen metallischen Restposten ("Produkte"). Ziel ist es, Lieferanten und Abnehmer solcher Waren (zusammen "Gegenparteien") auf effiziente Weise zusammen zu bringen und die einzelnen Transaktionen optimal abzuwickeln. Hempel tritt zwar zur Vereinfachung als Partei auf (gegenüber den Lieferanten als Käufer; gegenüber den Abnehmern als Verkäufer), jedoch übernimmt Hempel kein Risiko, da Hempel wirtschaftlich als Agent zwischen Lieferanten und Abnehmern auftritt. Die Handelsplattform richtet sich ausschließlich an Geschäftsleute und nicht an Konsumenten. Die Abwicklung der Geschäfte übernehmen Tochtergesellschaften der Hempel in den Ländern Schweiz, Deutschland, England, Polen und Hong Kong.

1.2 Die Handelsplattform bietet ausserdem den Lieferanten und anderen interessierten Parteien die Möglichkeit ihre Schrotte in hochwertigen Metallen an Hempel anzubieten. Einerseits kann der Lieferant seine nicht verkäuflichen bereits publizierten Restposten als Schrott deklarieren und Hempel auf der Plattform um ein Angebot für die Übernahme dieser Bestände anfragen; Andererseits kann ein registrierter Interessent seine hochwertigen Schrotte über ein Kontaktformular ebenfalls über die Plattform an Hempel anbieten. Hempel veröffentlicht zu diesem Zwecke indikative Preise für diese Schrotte auf der Plattform. Dies ist nicht als Angebot zu verstehen. Hempel kann, muss aber nicht Angebote für Schrotte abgeben, wenn angefragt. Kommt ein Kaufvertrag über Schrotte zwischen dem Anbieter und Hempel zustande, gelten die Rechte und Pflichten des Lieferanten gemäss diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") analog für den Anbieter und die Rechte und Pflichten des Abnehmers gemäss diesen AGB analog für Hempel. Abweichend von Ziff. 6.1, obliegt der Transport grundsätzlich dem Lieferanten. Hempel kann nach separater Vereinbarung, den Transport organisieren oder auf eigene Kosten übernehmen. Eine Provision gemäss Ziff. 9 entfällt.  

 

1.3 Auf die gesamte laufende und künftige Rechtsbeziehung zwischen der Hempel (sowie sämtlichen mit Hempel verbundenen Gesellschaften, wie insbesondere [Gesellschaften in Deutschland, UK, Polen, Hong-Kong], "Verbundene Gesellschaften" genannt) und den Lieferanten und Abnehmern betreffend den Handel mit Produkten finden ausschließlich die folgenden AGB Anwendung. Mit der Platzierung eines Angebots auf der Handelsplattform von Hempel bzw. mit der Bestellung durch den Abnehmer anerkennen die Gegenparteien die alleinige Verbindlichkeit dieser AGB.

1.4 Hempel ist berechtigt, auf der Handelsplattform mit Hempel geschlossene Verträge an Verbundene Gesellschaften für deren Abwicklung abzutreten. Zahlungen der Gegenparteien an Hempel erfolgen mit befreiender Wirkung gegenüber Verbundene Gesellschaften.

 

2. Angebot des Lieferanten

2.1 Der Lieferant kann auf der Handelsplattform Angebote (Inserat) für seine Produkte einstellen. Der Lieferant hat sein Angebot in der korrekten Kategorie der Plattform einzustellen sowie korrekt und vollständig zu beschreiben. Der Lieferant verpflichtet sich zur Angabe von exakten Beschreibungen u.a. Massen, Oberflächen, Legierungen, Zustand des Materials und Gewichten sowie der Herkunft der Ware und der korrekten Angaben zum Warenzeugnis. Fehler an Materialien müssen eindeutig aus den Materialbeschreibungen erkennbar sein.

2.2 Der Lieferant ist insbesondere angehalten, in seinem Angebot die genaue Verkaufs- und Liefermenge anzugeben. Die vom Lieferanten angegebene Menge gilt als Minimummenge, d.h. die angegebene Menge ist die Menge, die im Minimum zu liefern und im Maximum zu verrechnen ist. Dies gilt für alle auf der Handelsplattform gestellten Angebote. Hempel hat das Recht, Angebote des Lieferanten technisch so zu bearbeiten und anzupassen, dass diese auch auf mobilen Endgeräten oder Softwareapplikationen von Dritten dargestellt werden können. Das Angebot des Lieferanten ist für den Lieferanten gegenüber Hempel verbindlich. Er kann nach einer Bestellung durch einen Abnehmer, keine Änderungen am Angebot vornehmen. Rechnungsfehler und falsche Masse gehen vollumfänglich zu Lasten des Lieferanten.

2.3 Aktualität der angebotenen Ware
Der Lieferant ist verpflichtet sein Angebot auf Econoxx.com aktuell zu halten.
Wird die Ware über Econoxx.com nur zum Teil verkauft, so passt das Hempel.com-System den Restbestand automatisch an. Bei vollständigem Verkauf wird die komplette Anzeige vom System automatisch gelöscht. Bei Änderungen des Bestandes welche ausserhalb der Plattform entstehen (z.B. durch Zwischenverkauf oder Eigennutzung) ist der jeweilige Anbieter verpflichtet, sein Angebot unverzüglich auf der Plattform zu löschen oder die Menge anzupassen, sollte das Material nicht mehr in vollem Umfang verfügbar sein. 
Sollte ein Kauf über Econoxx.com eingehen, die Ware beim Lieferanten jedoch nicht mehr verfügbar sein, weil der Lieferant seiner Aktualisierungspflicht nicht nachgekommen ist, behaltet sich Hempel das Recht vor, die Kommission über das fehlende Material beim Lieferanten in Rechnung zu stellen (Konventionalstrafe).

2.4 Der Lieferant verpflichtet sich, im Angebot keine Angaben und Informationen aufzunehmen, die eine direkte Kontaktaufnahme mit den Abnehmern fördern (bspw. Telefon- und Faxnummern, E-Mail-Adressen, Web-Adressen, usw.). Hempel stellt ein Kontakt-Tool für die Gegenparteien für Rückfragen zum Angebot zur Verfügung.

2.5 Hempel ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen berechtigt, Angebot von Lieferanten auf der Handelsplattform zu löschen oder die Vorgaben für die Abgabe von Angeboten einzuschränken (z.B. Mindestmengen).

2.6 Verstößt ein Lieferant oder ein Abnehmer gegen eine (auch nur unwesentliche) Bestimmung dieser AGB oder anderer separate vereinbarten Vertragsbestimmungen, ist Hempel berechtigt, das entsprechende Nutzerkonto zu löschen (vgl. Ziff. 9).

2.7 Hempel bietet, unter bestimmten Voraussetzungen, den Lieferanten einen Zusammenarbeitsvertrag für deren Lagerbewirtschaftung an. Die AGBs bilden einen integrierten Bestandteil dieses Zusammenarbeitsvertrags.

 

 

3. Bedingter Vertragsschluss

3.1 Das Angebot des Lieferanten ist verbindlich. Bestellt ein Abnehmer Produkte, wird dadurch der Kaufvertrag mit Hempel abgeschlossen. Der Abnehmer ist verpflichtet, sämtliche für den Kauf erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Dazu gehört insbesondere die korrekte Angabe der Lieferadresse, sowie der möglichen Anlieferungszeiten sowie der Ansprechpartner vor Ort.

3.2 Hempel wird die Bestellung innerhalb von zwei Arbeitstagen per E-Mail bestätigen.

3.3 Der Kaufvertrag zwischen Hempel und dem Abnehmer steht unter der Bedingung der korrekten Lieferung der durch den Abnehmer bestellten Produkte durch den Lieferanten. Liefert der Lieferant die bestellten Produkte nicht, zahlt Hempel den bereits bezahlten Kaufpreis an den Abnehmer zurück. Hempel ist somit nicht verpflichtet, die bestellten Produkte auf anderem Weg zu beschaffen.

3.4 Nach der Auftragsbestätigung gegenüber dem Abnehmer bestätigt Hempel die Bestellung des Abnehmers gegenüber dem Lieferanten, wodurch ein Kaufvertrag zwischen Hempel und dem Lieferanten zu Stande kommt.

 

4. Zahlungsarten

4.1 Vorauszahlung

4.1.1 Die entsprechenden Kaufgeschäfte werden über Hempel abgewickelt.

4.1.2 Der Abnehmer hat die Produkte nach erfolgter, vollständiger Registrierung oder Eingabe der bereits bekannten Nutzerdaten unverzüglich zu bezahlen (Vorauszahlung) sofern Hempel AG nicht bereits eine Kreditlinie (oder -rahmen) gewährt hat oder das Bezahlsystem Paypall genutzt wird. Dafür stehen dem Abnehmer entsprechende elektronische Zahlungsinstrumente zur Verfügung. Der Abnehmer übernimmt die Haftung und die Gewährleistung für die Richtigkeit seiner Angaben. Kosten, die Hempel oder dem Lieferanten durch unrichtige Angaben entstehen, werden dem Abnehmer in Rechnung gestellt.

4.2 Paypal

Es gelten die AGB’s von Paypal

5. Eigentumsvorbehalt; Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

5.1  Hempel behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Abnehmer vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.

5.2 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Abnehmer nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Hempel unbestritten oder anerkannt sind. Ausserdem besteht dieses Recht nur, wenn und soweit der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5.3 Befindet sich eine Gegenpartei gegenüber der Hempel mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.

 

6.  Abwicklung

6.1 Der Transport obliegt grundsätzlich dem Abnehmer (Holschuld). Im Rahmen der Bestellung kann der Abnehmer wählen, ob er die Produkte selbst abholt oder ob Hempel den Transport zum Abnehmer im Namen des Abnehmers organisieren soll (Anklicken der Checkbox "Bitte Transport im Namen des Abnehmers organisieren"). Im letzteren Fall beauftragt Hempel einen Spediteur seiner Wahl im Namen des Abnehmers. Der Abnehmer erteilt Hempel im Falle des Anklickens der Checkbox "Bitte Transport im Namen des Abnehmers organisieren“ hiermit eine Vollmacht für die Beauftragung des Spediteurs im Namen des Abnehmers. Nutzen und Gefahr gehen bei Abholung beim Lieferanten direkt auf den Abnehmer über.

6.2 Für den Fall, dass im Bestellvorgang DDP aufgeführt und vom Abnehmer akzeptiert wird, verpflichtet sich der Lieferant gegenüber dem Abnehmer, beim Transport als Auftraggeber zu agieren. Entsprechende Kosten des Lieferanten werden ihm vom Abnehmer vollumfänglich entschädigt, wobei Hempel die diesbezügliche Abrechnung übernimmt. Über die Vorauszahlung des Abnehmers werden diese Kosten für den Lieferanten sichergestellt.

6.3 Kommt es zu einem grenzüberschreitenden Handel zwischen der EU und der Schweiz oder der EU und einem Drittland, so ist der Abnehmer für eventuell anfallende Zölle (inkl. sämtlicher Abgaben, wie bspw. Zölle für Produkte aus bestimmten Ländern) und Mehrwertsteuern selbst verantwortlich. Der Abnehmer muss sich diesbezüglich selbständig informieren und den gesetzlichen Bestimmungen der Länder der jeweiligen Gegenpartei Rechnung tragen. Einfuhrdokumente sind aufzubewahren und den zuständigen Behörden, aber auch den Handelspartnern auf Verlangen vorzulegen.

 

7. Gewährleistung gegenüber dem Abnehmer

7.1 Hempel leistet allein Gewähr dafür, dass die Produkte bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen. Diese Beschaffenheit bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika des Liefergegenstandes. Jede weitere Gewährleistung, insbesondere betreffend den Wert oder die Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

7.2 Handelsübliche Mengen- und Gewichtsabweichungen im Rahmen von bis zu 10 % von der Bestellmenge sind zulässig. Zulässig sind auch handelsübliche Qualitätsabweichungen bzw. Beschaffenheitsabweichungen.

7.3 Rechte des Abnehmers wegen Mängeln der Produkte setzen voraus, dass er den Liefergegenstand nach Übergabe umgehend überprüft und Hempel Mängel unter Angabe der Rechnungsnummer unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach Übergabe, schriftlich und unter detaillierter Beschreibung mitteilt. Versteckte Mängel müssen Hempel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich und unter detaillierter Beschreibung mitgeteilt werden.

7.4 Bei jeder Mängelrüge steht Hempel das Recht zur Besichtigung und Prüfung der beanstandeten Produkte zu. Dafür wird der Abnehmer Hempel die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen. Hempel kann vom Abnehmer auch verlangen, dass er die beanstandeten Produkte an Hempel oder den Lieferanten zurücksendet.

7.5 Mängel wird Hempel nach eigener Wahl durch für den Abnehmer kostenlose Beseitigung des Mangels oder ersatzweise Lieferung in Bezug auf die Gesamtheit der bestellten Produkte (gemeinsam "Nacherfüllung") beheben. Eine Teilrückführung ist nicht möglich, es sei denn Hempel stimmt einer solchen Teilrückführung vorgängig schriftlich zu. Weitere Gewährleistungsansprüche als diese Nacherfüllung, insbesondere jegliche Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Hempel kann die Nacherfüllung jedoch verweigern, wenn diese mit unverhältnismässigem Aufwand und/oder unverhältnismässigen Kosten verbunden wäre.

7.6 Die zum Zwecke der Nacherfüllung anfallenden Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten übernimmt Hempel. Erweist sich die Mängelrüge als vorsätzlich oder grob fahrlässig unberechtigt und war dies dem Abnehmer vor Erhebung der Mängelrüge erkennbar, so ist er Hempel zum Ersatz aller in diesem Zusammenhang entstandenen Aufwendungen (zum Beispiel Fahrt- oder Versandkosten) verpflichtet.

7.7 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder hat Hempel sie zu Recht verweigert, so kann der Abnehmer vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird dem Abnehmer der Kaufpreis erstattet. Weitere Ansprüche, insbesondere jegliche Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

7.8 Die Verjährungsfrist für die Rechte des Abnehmers wegen Mängeln beträgt sechs Monate seit der Ablieferung des Liefergegenstandes beim Abnehmer.

 

8. Haftung / Schadloshaltung

8.1 Hempel haftet nur bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Jede weitere Haftung betreffend die Produkte ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Insbesondere gewährleistet Hempel keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Handelsplattform und/oder seiner Services, insbesondere wenn Funktionen der Handelsplattform von Netzwerken Dritter abhängig sind. Insbesondere kann Hempel IT-Leistungen zeitweilig beschränken, wenn dies im Hinblick auf Sicherheitsanforderungen, Kapazitätsgrenzen, der Integrität des IT-Systems oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist oder dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Leistungserbringung im Rahmen von Wartungsarbeiten dient.

8.2 Im Falle einer Gewährleistungspflicht der Hempel gegenüber dem Abnehmer betreffend Mängelrechte in Bezug auf die Produkte hält der Lieferant die Hempel vollumfänglich schadlos (inkl. indirekte Kosten, wie insbesondere Anwaltskosen). Der Klarheit halber: Obwohl Hempel die Abwicklung der Kaufgeschäfte übernimmt, wird Hempel nie in den Besitz der Produkte kommen. Deshalb kann Hempel die Produkte auch nicht prüfen, weshalb der Lieferant bei Gewährleistungsansprüchen des Abnehmers vollumfänglich gegenüber Hempel haftet, unabhängig jeder Prüf- oder Rügeobliegenheit seitens Hempel.

8.3 Im Falle von anderen Ansprüchen des Abnehmers gegenüber der Hempel betreffend Mängelrechte hält der Lieferant die Hempel ebenfalls vollumfänglich schadlos (inkl. indirekte Kosten, wie insbesondere Anwaltskosen) – insbesondere wenn der Abnehmer auf Erfüllung des Kaufvertrags gegenüber der Hempel besteht, obwohl der Lieferant die bestellten Produkte nicht liefert.

8.4 Veräußert der Abnehmer die Produkte an einen Dritten (bzw. verbaut er die Produkte), so stellt er Hempel im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, soweit er für den die Haftung auslösenden Fehler verantwortlich ist. Der Lieferant hält Hempel bei Ansprüchen Dritter oder des Abnehmers in Bezug auf Produktehaftung bzw. Produktesicherheit vollumfänglich schadlos (inkl. indirekte Kosten, wie insbesondere Anwaltskosen).

8.5 Im Falle von Ansprüchen von Dritten gegenüber der Hempel betreffend die Angebote oder den Inhalt der Angebote (inkl. Immaterialgüterrechtsverletzungen und Verlinkungen) hält der Lieferant die Hempel ebenfalls vollumfänglich schadlos (inkl. indirekte Kosten, wie insbesondere Anwaltskosen).

 

9. Provision

9.1 Der Lieferant verpflichtet sich, der Hempel bei erfolgter Abwicklung jedes einzelnen Kaufvertrages eine Provision von aktuell mindestens 10% des Kaufpreises zu bezahlen. Diese Provision wird dem Lieferanten bei der Bezahlung des Kaufpreises innerhalb von 30 Tagen nach erfolgter Lieferung bzw. Abholung durch den Abnehmer in Abzug gebracht. es steht Hempel AG frei, Sondervereinbarungen mit ausgewählten Lieferanten zu treffen.

9.2 Zudem berechnet Hempel dem Abnehmer einer Bearbeitungsgebühr und gegebenenfalls weitere Gebühren (bspw. betr. Transport und Administrationskosten). Diese Gebühren werden auf der Handelsplattform ausgewiesen.

 

10. Nutzungsbedingungen der Handelsplattform

10.1 Hempel kann die Nutzung bzw. den Umfang der Nutzung ihrer Services oder einzelner Funktionen an bestimmte Voraussetzungen knüpfen, wie z.B. weitere Verifizierung der Anmeldedaten (z.B. über Double-Opt-In), Zahlungsverhalten oder von der Vorlage bestimmter Nachweise (z.B. Identitäts-, Einkaufs-, Zahlungs- oder Eigentumsnachweise) abhängig machen. Hempel ist berechtigt, bei der Betreibung der Handelsplattform und der Abwicklung von Kaufgeschäften Dritte einzusetzen. Hempel AG darf die Nutzung der Plattform ohne Nennung von Gründen verwehren.

10.2 Bei Anmeldung wählt jede Gegenpartei einen Benutzernamen und ein Passwort. Der Benutzername darf keine Rechte Dritter, insbesondere Marken- oder Kennzeichen,- oder Namensrechte, verletzen oder gegen die guten Sitten verstoßen.

10.3 Die Gegenparteien haben sicherzustellen, dass der Benutzername und das Passwort Dritten nicht zugänglich sind. Sie haften jeweils gegenüber der Hempel für sämtliche Schäden, die durch den von ihm zu verantwortenden Missbrauch seiner Zugangsdaten entstehen.

10.4 Die Gegenpartei verpflichtet sich, die Nutzung von softwaretechnischen Maßnahmen, die insbesondere automatisierte Eingriffe und Datenübermittlungen bewirken, welche Abläufe auf dem Marktplatz erschweren, die den Betrieb der Handelsplattform belasten, die Handelsplattform beeinträchtigen oder Rechte der Hempel, seiner Lizenzgeber oder von anderen Gegenparteien verletzen könnten, zu unterlassen.

10.5 Die Gegenparteien haben die Daten der Handelsplattform vertraulich zu behandeln.

 

11. Sperrung Ihres Nutzerkontos

11.1 Hempel ist berechtigt, sowohl das Nutzerkonto einer Gegenpartei zu sperren als auch diese von einer weiteren Nutzung der Plattform auszuschließen, wenn eine Gegenpartei gegen diese AGB, geltendes Recht oder die guten Sitten verstößt oder Hempel sonst ein berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Ein berechtigtes Interesse an der Sperrung des Nutzer besteht insbesondere, wenn eine Gegenpartei:

• bei der Registrierung falsche Daten angibt;

• für eine nicht genannte Dritte Person tätig ist, insbesondere wenn das Nutzerkonto dieser dritten Person bereits gelöscht wurde;

• zuungunsten von Hempel oder der Anbieter falsche Angaben bei der Einstellung seines Angebots bei Angaben zur Art des Materials, Preis, Massen, Gewichten, Oberflächen, Zertifikaten, Verfügbarkeit, Abbildungen und Materialzuständen gemacht hat;

• seine Nutzungslizenz Dritten zur Verfügung stellt oder die im Rahmen seiner Lizenz erlangten Angebots-, Personen- oder Händlerdaten kopiert, vervielfältigt, verbreitet oder sonst Dritten zugänglich macht;

• widerholt gegen seine Pflichten bei der Erstellung von Angeboten bzw. bei der Abgabe von Bestellungen auf der Plattform verstößt;

• im Zusammenhang mit der Nutzung der Handelsplattform Rechte Dritter verletzt oder von Dritten nachvollziehbar behauptet wird, dass ihre Rechte verletzt seien;

• überschuldet oder zahlungsunfähig ist oder über sein Vermögen ein Konkursverfahren eröffnet wird.

11.2 Hempel kann die Gegenpartei über eine teilweise oder vollständige Sperrung unterrichten. Die Geltendmachung von Schadenersatz oder anderer Ansprüche infolge der Sperrung gegenüber Hempel ist ausgeschlossen.

 

12. Nutzungslizenz, Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlungen

12.1 Sämtliche Rechte an der Website der Handelsplattform einschließlich deren Inhalte stehen entweder im Eigentum von Hempel oder wurden von Dritten an Hempel lizenziert. Daran bestehende Immaterialgüterrechte wie Urheberrechte, Markenrechte und andere geistige Eigentumsrechte stehen ausschließlich Hempel bzw. den Lizenzgebern von Hempel zu. Diese Inhalte dürfen von den Gegenparteien nur im Zusammenhang mit der Nutzung der Website bzw. der Handelsplattform verwendet werden und dürfen ohne vorgängige schriftliche Einwilligung von Hempel im Übrigen weder heruntergeladen, kopiert, vervielfältigt, verbreitet, übermittelt, gesendet, vorgeführt, verkauft, lizenziert oder für sonstige andere Zwecke genutzt werden.

12.2 Für Inhalte (insbesondere Bilder), die Lieferanten auf die Hempel-Plattform aufschalten, zeichnen ausschließlich diese verantwortlich (inkl. mit dem Angebot verbunden Internet-Links).

 

13. Datenschutz

Hempel verpflichtet sich, in Bezug auf die von Hempel im Rahmen der Nutzung der Website und des Webshops erhobenen Daten die Vorschriften des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und des Bundesgesetzes über den Datenschutz einzuhalten. Ergänzend zu diesen AGB gilt in Bezug auf die Erhebung und Verwendung von Personendaten die <Datenschutzerklärung> [Verlinkung] von Hempel.

 

14. Allgemeine Bestimmungen

14.1 Die Gegenparteien dürfen ihre Ansprüche gegen Hempel nicht ohne die schriftliche Zustimmung von Hempel an Dritte abtreten. Hempel darf jedoch jederzeit Rechte und Pflichten aus der gesamten laufenden Rechtsbeziehung mit den Gegenparteien an Verbundene Gesellschaften abtreten.

14.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.

14.3 Ist eine Bestimmung dieser AGB und/oder Nebenabreden ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt auch für Vertragslücken.

14.4 Erfüllungsort für alle wechselseitigen Ansprüche ist 8600 Dübendorf (Schweiz).

14.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Hempel. Hempel ist jedoch berechtigt, die Gegenparteien an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

14.6 Auf die mit Hempel abgeschlossenen Verträge ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss des internationalen Privatrechts, insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG).

 

Anfrage senden